Maximilian Krah: AfD-Spitzenkandidat mit Russland-Verbindungen
Landgericht Karlsruhe verbietet Fotoveröffentlichung
AfD-Politiker Krah hat FBI-Kontrolle nicht ordnungsgemäß gemeldet
Karlsruhe/Berlin. Der AfD-Politiker Maximilian Krah darf ein bestimmtes Foto nicht ohne Erlaubnis des Fotografen verwenden. Das hat das Landgericht Karlsruhe am Donnerstag entschieden. Krah hatte das Foto eines ARD-Journalisten für einen Wahlkampfauftritt genutzt. Der Journalist hatte dem 47-Jährigen die Nutzung des Fotos untersagt.
Die Verwendung des Fotos ohne Erlaubnis stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Krah hat das Urteil noch nicht kommentiert. Er ist Spitzenkandidat der AfD für die Europawahl. Nach Recherchen von WDR, NDR und SZ soll Krah bei einer FBI-Kontrolle im Dezember 2018 nicht ordnungsgemäß gehandelt haben. Demnach soll er eine Geldsumme nicht deklariert haben, die er bei der Kontrolle mit sich führte.
Die Vorwürfe gegen Krah haben für die AfD erhebliche Folgen. Die Partei sieht sich mit dem Vorwurf der Spionage konfrontiert. Krah hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Er bleibt trotz der Vorwürfe Spitzenkandidat der AfD für die Europawahl. Allerdings dürfte es für die AfD schwierig werden, angesichts der Vorwürfe gegen Krah erfolgreich in den Wahlkampf zu ziehen.
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